E-Scooter und Verantwortung

Zuletzt aktualisiert am 25. August 2022

Obwohl das Thema E-Scooter und Verantwortung ziemlich Off Topic zu sein scheint, ist es das irgendwie nur bedingt.

E-Scooter liegen im Weg

Denn es geht um Verantwortung, die mal wieder dem Geschädigten zugeschrieben wurde. Nun wurde der Geschädigte nicht geschlagen, die Folgen seines Unfalls sind allerdings heftig. Der Betroffene ist über 2 E-Scooter gestolpert und hat sich den Oberschenkelhals gebrochen.

Im Artikel wird berichtet, wer dem Opfer die Verantwortung zugeschrieben hat:

Eines kann er noch immer nicht fassen: Als er Anzeige erstatten wollte, wurde er zunächst als Unfallverursacher behandelt, der eine Ordnungswidrigkeit begangen und für eventuelle Schäden an den Elektrorollern aufzukommen habe.

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-blinder-bremer-kuendigt-klage-nach-sturz-ueber-elektroroller-an-_arid,1927524.html

Es sind Staatsvertreter, die dem Geschädigten, der nicht sehen kann, dafür die Verantwortung geben, dass er im Weg liegende E-Scooter nicht gesehen hat.

Geht’s noch? Hier bildet sich das von mir schon beschriebene Phänomen ab. Auch Unfallopfer sind schnell einfach zu blöd oder aus anderen Gründen verantwortlich.

E-Scooter und Verantwortung beim Nutzer?

Seine Aufgabe ist es nun, zunächst den Verursacher festzustellen. Theoretisch kämen fünf infrage: Sein Mandant, der aber nichts falsch gemacht habe. Dann derjenige, der den Scooter abgestellt hat und dem man in der Regel nicht nachweisen könne, dass er dabei einen Fehler gemacht habe. Nummer drei, „den ominösen Passanten, der Roller vielleicht umschmeißt, kriege ich sowieso nicht“, sagt Michael Richter.

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Da es sich um 2 Scooter handelt, kann man also 2 Nutzern nicht nachweisen, dass sie die Scooter fehlerhaft abgestellt haben.

E-Scooter und Verantwortung beim Verleiher?

Den beiden Firmen, die in Bremen insgesamt 1000 Roller verleihen, sei unter anderem auferlegt worden, nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge „binnen 24 Stunden nach Meldung um mindestens 50 Meter umzustellen“, sofern Fußwege blockiert würden.

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Ich weiss noch wie es war als die Dinger kommen sollten. Da wurde von den Anbietern hoch und heilig versprochen, dass die Dinger über Nacht wieder eingesammelt werden. Die Realität sieht anders aus; ständig stehen Scooter mehrere Tage irgendwo rum.

Dies sei der Fall, „wenn die Restgehwegbreite von 1,50 Metern unterschritten wird“. Das Ordnungsamt, das über die Einhaltung der Rollerregeln zu wachen hat, habe den Unfall zum Anlass genommen, den Anbieter „bezüglich der besonderen Problematik von Menschen mit Sehbehinderung“ zu sensibilisieren, sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts. Was Bopps Unfall betrifft, habe der Anbieter der Behörde mitgeteilt, dass „generell alle Abstellorte der Scooter so gewählt seien, dass diese nicht im Weg stünden und immer genug Abstand zum Blindenleitsystem bestünde“. Dies überprüfe er stichprobenartig.

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Dann möge man sich beispielsweise mal die Ecke Humboldtsraße / Hornerstraße anschauen. Da stehen regelmäßig 4 Dinger rum; und zwar mitten im Weg.

E-Scooter und Verantwortung beim Amt?

Nö! Denn falsch abgestellte Roller sollen wir als Gesteigbenutzer melden:

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen hat kürzlich das Ordnungsamt auf drei Scooter aufmerksam gemacht, die in der Nähe seiner Beratungsstelle an der Schwachhauser Heerstraße herumlagen. Die amtliche Empfehlung: Jemand solle anhand der Farbe feststellen, wessen Roller es seien, und eine E-Mail an die Firma schicken. „Ich finde, die machen es sich sehr leicht“, sagt Anette Paul, die selbst blind ist und in der Beratungsstelle arbeitet. „Ich kann die Farbe jedenfalls nicht feststellen.“

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Verantwortung beiseite schieben ist offenbar gängig in unserer Gesellschaft. Natürlich ist das Amt dafür verantwortlich, die Verleiher in die Pflicht zu nehmen. Jetzt weiss ich, warum ich bisher zögerlich war, bei im Weg stehenden Scootern aktiv zu werden. Die Verantwortung bleibt bei dem, der die Folgen des Verhaltens von Mitmenschen tragen muss. Nicht nur der Staat läßt den einzelnen allein; hier mindestens auch der Verleiher dieser Dinger.

Fazit

Die deutsche Gesellschaft hat ein heftiges Normen und Werte Problem. Erwartbar ist, dass der Verleiher selbstredend sämtliche Folgekosten inklusive Schmerzensgeld übernimmt.

Die Realität sieht heute oft anders aus. Off Topic ist das Thema insofern nicht als Täter in einer solchen Gesellschaft kaum Vorbilder bekommen, die ihre Verantwortung übernehmen.

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