Tablets an Schulen und Kinderschutz und Jugendschutz

Zuletzt aktualisiert am 25. August 2022

Leider ist mit Tablets an Schulen auch der Kinderschutz und Jugendschutz ein Thema, über welches ich erneut schreiben muss. Dies ergibt sich aus einem Artikel beim Weser Kurier, der kürzlich erschienen ist. Der Artikel zeigt das Dilemma rund um den Kinderschutz und Jugendschutz auf.

Denn erwartungsgemäß haben in Bremen Schulen auch Grundschülern (aufgrund der aktuellen Lage) Tablets leihweise zur Verfügung gestellt. Die Folge ist offensichtlich, dass 6-jährige Jungen und Mädchen Zugang zum Internet bekommen.

Im folgenden geht es aufgrund des Artikels um den Kinderschutz und Jugendschutz und die damit verbundene Verantwortung.

Kinderschutz und Jugendschutz und Verantwortung

Eines ist doch eigentlich klar! Eltern haben eine Fürsorgepflicht. Und diese schließt mit ein, dass Eltern ihre Kinder und Heranwachsenden vor gefährdenen Inhalten schützen müssen.

Nun haben sich Eltern einer Grundschule darüber beklagt, dass die Tablets, durch die Grundschule zur Verfügung gestellt, nicht ausreichend vor problematischen Inhalten schützen. Der Einwand lautet:

Über den Webbrowser Safari gelangen ihre Kinder ohne Hürde ins Internet und nahezu uneingeschränkt auf die Videoplattform Youtube.

https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-zeitung_artikel,-eltern-beklagen-fehlenden-jugendschutz-bei-ipads-fuer-schueler-_arid,1949956.html

Ist dieser Einwand berechtigt? Ganz offensichtlich ist diese Frage nicht so einfach zu beantworten, denn die Tablets sind über die Schule in die Hände der Kinder geraten. Oder doch nicht? Letztendlich entscheiden doch die Eltern, ob sie die Tablets an Schulen ihren Kindern auch zuhause zur Verfügung stellen und sind somit für den Kinderschutz und Jugendschutz verantwortlich.

Tablets an Schulen sind keine Privatsache

Es zeigt sich hier, was andernorts und in anderen Zusammenhängen offensichtlich ist. Die Bildungsbehörde entscheidet und die Folgen müssen Kinder, Eltern und Lehrer ausbaden.

Wenn die Bildungsbehörde beschließt, Unterricht über Tablets durchzuführen, dann gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Eltern können dies ablehnen und erhalten offline Alternativen
  • Eltern können nicht ablehnen

Tatsächlich bedeutet dies, dass Eltern keine Wahl haben, denn die Digitalisierung ist ja (und nicht nur aufgrund der aktuellen Pandemie) eine gute und richtige Sache. Und ihr Sohn oder ihre Tochter wird ansonsten bereits in der Grundschule abgehängt und verliert deshalb den Anschluß.

Druck auf Elternschaft bezüglich Kinderschutz und Jugendschutz

Wie weit dieser Druck in die Elternschaft hinein wirkt, zeigt sich zweifach:

„Natürlich müssen Eltern auch die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder begleiten, um die digitalen Kompetenzen ihrer Kinder zu überblicken und, wenn möglich, zu fördern“, so Kemp. Das sei aus Sicht der Behörde selbstverständlich. „Dazu zählt auch die Frage, welche Maßnahmen Eltern in ihrem eigenen heimischen WLAN ergreifen, um ihre Kinder auch bei weiteren häuslichen Geräten, beispielsweise bei der Smartphone-Nutzung, einzuschränken.“

https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-zeitung_artikel,-eltern-beklagen-fehlenden-jugendschutz-bei-ipads-fuer-schueler-_arid,1949956.html

Die Sprecherin der Bremer Bildungsbehörde nimmt hier kein Blatt vor den Mund. Eltern müssen ihre Kinder begleiten und digitale Kompetenzen fördern. Wohlgemerkt! Sie müssen! Natürlich müssen sie!

In dem bis jetzt einzigen Kommentar zum Artikel heißt es:

Weltweit ist Deutschland in Sachen Digitalisierung weit abgeschlagen und hinkt nicht nur deutlich hinterher, es humpelt und sollte nicht stürzen. Die Ausstattung der Grundschulen liegt weit unter EU-Schnitt. Jetzt werden diese kleinen und vorsichtigen Versuche von Helikopter-Eltern mit unnötigen Druck auf Schulen und Bildungsgbehörden angegangen, anstatt die Kontrolle und den Gebrauch des Tablets Ihres Kindes selbst zu beaufsichtigen.

https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-zeitung_artikel,-eltern-beklagen-fehlenden-jugendschutz-bei-ipads-fuer-schueler-_arid,1949956.html

Die Ausstattung der Grundschulen liegt weiter unter EU-Schnitt. Und weil andere Länder in Europa da weiter sind, ist es selbstverständlich eine gute Sache, den Unterricht per Tablet in der Grundschule voranzutreiben. Hier bildet sich ab, was Autoren wie Manfred Spitzer problematisieren.

Eltern, die also ihre Verantwortung für den Kinderschutz ernst nehmen, sind also per se Helikopter-Eltern?

Fachliche Argumente für den Einsatz von Tablets an Grundschulen fehlen und der Kinderschutz und Jugendschutz ist selbstverständlich Sache der Eltern.

Tablets an Schulen und Euer Kinderschutz und Jugendschutz

Tablets gehören nicht in Kinderhände! Diese Aussage ist unpopulär und mit ihr riskiert man, zu den Ewig Gestrigen zugeordnet zu werden. Ich wiederhole sie dennoch, denn es gibt keine Hinweise darauf, dass Tablets Unterricht besser machen.

Die Hinweise auf gesundheitsschädliche Auswirkungen sind allerdings nachweislich vorhanden. Wenn ein Tablet auch kein Smartphone ist, lege ich meinen Lesern dennoch das Buch von Manfred Spitzer Die Smartphone-Epidemie ans Herz.

Außerdem ist es wichtig, Eltern den Rücken zu stärken, denen der Kinderschutz und Jugendschutz wichtig ist.

Die Bremer Bildungsbehörde lehnt sich nicht nur weit aus dem Fenster, sondern bläßt dem Hersteller Apple offensichtlich 61000000 Euro in den Hintern ohne diesen in die Pflicht zu nehmen. Offensichtlich peinlich!

Wie sind Eure Erfahrungen mit Tablets an Schulen und dem Kinderschutz bzw. Jugendschutz?

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