Häusliche Gewalt – Opfer auch der Justiz

Zuletzt aktualisiert am 26. November 2022

Wenn Opfer Häusliche Gewalt erleben, ist die Gefahr groß, dass sie anschließend auch Opfer der Justiz werden.

Es sollte inzwischen klar sein, dass die Gesellschaft nicht direkt Einfluß auf das Gewaltverhalten von Tätern nehmen kann. Dennoch kann die Gesellschaft die Grenzen der Opfer nachträglich wieder (einigermaßen) herstellen. Dazu sind auch Frauenhäuser als geschützter Rückzugsraum wichtig.

Bringen Opfer den Mut auf, gegen ihre Partner oder Ehemänner vorzugehen, müssen sie allerdings oft niederschmetternde Erfahrungen machen.

In diesem Artikel geht es um Opfer Häuslicher Gewalt und die mangelnde Unterstützung durch den Staat.

Umgang der Justiz mit Opfern Häuslicher Gewalt

Justiz sieht kein öffentliches Interesse

Es handelt sich um eine Angelegenheit, die nur die unmittelbar Beteiligten betrifft.

https://www.youtube.com/watch?v=AFYY9Z_PN-A

So steht es geschrieben in der Begründung zur Einstellung eines Verfahrens bei häuslicher Gewalt. Hierbei handelt es sich um ein beängstigendes Wegducken der Staatsanwaltschaft. Interessant wäre zu erfahren , ob eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt in diesem Verfahren tätig war.

Häusliche Gewalt und Justiz sieht (Mit-)Verantwortung beim Opfer

Es ist nicht auszuschließen, dass das Verhalten ihrer Mandantin dazu beigetragen hat, dass die Situation derart eskaliert sei.

https://www.youtube.com/watch?v=AFYY9Z_PN-A

Es macht fassungslos, dass derartige Begründungen scheinbar oft herangezoegen werden, um Verfahren einstellen zu können.

Zum einen wird hier immer noch davon ausgegangen, dass Opfer mindestens eine Mitverantwortung für das Gewaltverhalten von Tätern haben. Diese Auffassung leistet dem Gewaltverhalten von Tätern Vorschub.

Zum anderen wird das aktive Gewaltverhalten des Täters als eine Situation beschrieben, also auch hier vom Täter abgekoppelt.

Häusliche Gewalt und Leitlinien für die Justiz?

Unabhängig davon wird im Bericht deutlich, dass nur ein Bruchteil der Staatsanwaltschaften in Deutschland einer Leitlinie folgt, wenn es um Verfahren hinsichtlich häuslicher Gewalt geht. Hinsichtlich Leitlinien wurde in Deutschland eine Umfrage durchgeführt. Von den 90 Staatsanwaltschaften, die geantwortet haben, hatten zum Zeitpunkt der Umfrage nur 18 eine Leitlinie zum Umgang mit häuslicher Gewalt.

Seit dem 1.02.2018 ist die Istanbul Konvention in Kraft, die Deutschland unterschrieben hat. Derzeit wird Deutschland dieser nicht gerecht, denn in Deutschland wird viel zu wenig dafür getan, Gewaltverhalten einzudämmen.

Solange Täter sich aus ihrer Verantwortung auch aufgrund mangelhafter Rechtsauffassungen in Deutschland herauswinden können, werden Opfer zögerlich sein, aus ihrem Gewaltkreislauf als Opfer heraus zu treten.

Erschreckende Rückständigkeit der Justiz im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt

Die deutsche Justiz behandelt Frauen, die Häusliche Gewalt erleben, ihrerseits als Opfer ohne Berechtigung, die eigenen Grenzen aufzuzeigen.

Täter können so auf die Idee kommen, dass sie keine Verantwortung für ihr Gewaltverhalten haben. Doch dem ist nicht so. Täter sind allein verantwortlich. Sie sollten sich vergegenwärtigen, dass sie eine Straftat begehen, wenn sie den oder die Menschen schlagen, den oder die sie lieben.

Bundesweit einheitliche Leitlinien, an die sämtliche Staatsanwaltschaften in Deutschland gebunden sind, sind überfällig. Darüber hinaus sollten Petitionen von jedem unterstützt werden, der gegen Gewalt ist.

Eine dieser Petitionen ist bei change.org zu finden und kann dort unterstützt werden.

2 Gedanken zu „Häusliche Gewalt – Opfer auch der Justiz“

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Opferschutz bei häuslicher Gewalt. Interessant, dass Deutschland seit 2018 die Istanbul Konvention unterschrieben hat, es jedoch noch mangelhafte Rechtsauffassungen gibt. Eine Freundin von mir ist leider Opfer häuslicher Gewalt geworden und ich gehe jetzt mit ihr zu einem Fachanwalt um das beste Vorgehen zu besprechen.

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