Häusliche Gewalt Umgangsrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. August 2022

Häusliche Gewalt entsteht nicht, sondern wird durch das Gewaltverhalten eines Täters (oder einer Täterin*) zu einem Phänomen. Damit sollte verbunden sein, dass Täter bzgl. Häusliche Gewalt und Umgang Klarheit erfahren. Doch dem ist ganz offensichtlich nicht so.

Umgang und Gewaltschutz im Konflikt

Dies ist der Titel einer Fachveranstaltung, die 2017 in Berlin stattgefunden hat.

Diese Fachveranstaltung ist anhand eines PDF Dokuments inhaltich recht gut dokumentiert. Das PDF ist auf der Seite Dokumentation bei ‘Frauen gegen Gewalt ‘als Download zur Verfügung gestellt.

Auf der Fachveranstaltung ging es um das Spannungsfeld Häusliche Gewalt und Umgang für die Täter, also das Umgangsrecht.

Bei dieser Veranstaltung hat eine Rechtsanwältin einen Vortrag gehalten, der die Petition, über die ich berichtet habe, in einem besonderen Licht erscheinen läßt. Denn Richter sollten das Recht auf Umgang laut Instanbul-Konvention anders einschätzen, wenn männliche Täter Häusliche Gewalt verursachen.

Es scheint in der Gesellschaft nicht angekommen zu sein, dass Häusliche Gewalt eine Grenzverletzung mit erheblichen Auswirkungen für die Opfer mit sich bringt. Dabei ist naheliegend, dass viele nichtbetroffene Mitmenschen die Folgen ausblenden.

Richterinnen und Richtern fehlt offenbar ebenfalls die Weitsicht. Das kann laut Vortrag daran liegen, dass Richter oder Richterinnen keine Erfahrung haben.

Es kann meines Erachtens aber auch grundsätzlich damit zusammenhängen, dass die Kompetenz zur Empathie in der deutschen Gesellschaft abnimmt.

Umgang mit Tätern

Was im Vortrag aus Familiengerichten beschrieben wird, kann ich kaum fassen:

Wie oft habe ich schon in Verhandlungen gehört, man solle sich nicht so haben, es gäbe doch nur sehr wenige Entscheidungen, die gemeinsam getroffen werden müssten. „Reißen Sie sich doch einfach mal zusammen, dann sehen Sie schon, dass Sie auf einen gemeinsamen Nenner kommen!“

Vortrag von Frau Clemm, Rechtsanwältin

Da erwarten Richter oder Richterinnen, dass ein Opfer mit einem Täter auf einen gemeinsamen Nenner kommt. Als ich das gelesen habe und auch wenn ich diese Zeilen schreibe, bin ich zutiefst betroffen. Und ich frage mich, wie so etwas in Deutschland sein kann; einem angeblich zivilisierten Land.

Weiter ist im Vortrag folgendes zu hören gewesen:

Gern wird auch Folgendes ausgeführt: „Gewalt hin oder her – man muss die Vergangenheit auch einmal ruhen lassen und nach vorne sehen. Immerhin haben Sie sich ja auch einmal füreinander entschieden.“

Vortag von Frau Clemm, Rechtsanwältin

Vom Täter, dem Verursacher allen Übels, verlangt die Richterin oder der Richter nichts. Die betroffene Frau soll sich anpassen und sich weiterhin mit ihrem Täter treffen.

Wahrung der Grenzen – Häusliche Gewalt

Opfer sind darauf angewiesen, dass ihr Umfeld stellvertretend ihre Grenzen wiederherstellt. Die Familiengerichte scheinen hier regelmäßig zu versagen; genauer gesagt, die entsprechenden Richter und Richterinnen.

Richterinnen und Richter fordere ich auf, sich mit der Erlebniswelt von Opfern häuslicher Gewalt intensiv zu beschäftigen. Opfer sind in ihrer Häuslichkeit oft jahrelang komplett auf sich allein gestellt. Wenn sie als Rechtsprechende zum Umgang zwingen, fügen sie den Opfern ein weiteres Trauma zu; nämlich, dass das Opfer keine Unterstützung und keine Grenzwahrung erfährt und nicht erfahren wird.

Andere Opfer werden noch zögerlicher, sich aus den gewalttätigen Beziehungen zu lösen.

Fazit

Es ist traurig, dass die Rechtsprechung oder besser gesagt Richter und Richterinnen in weiten Teilen ahnungslos hinsichtlich der Stituation von Opfern Häuslicher Gewalt sind.

Dies zeigt auf, dass die Petition zur Umsetzung der Instanbul Konvention notwendig und sinnvoll ist. Täter kommen immer noch damit durch, ihre besondere Anpassungsfähigkeit im Kontakt mit Menschen außerhalb ihres familiären Haushalts einzusetzen.

* Ich erwähne hier auch Frauen als Täterinnen, damit klar ist, dass sich nicht nur Männer für das Gewaltverhalten innerhalb der Familie entscheiden. Dennoch geht es beim Projekt Aufklärung tut Not ausschließlich um Männer als Täter

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