Häusliche Gewalt und Rechtsprechung

Zuletzt aktualisiert am 26. November 2022

Häusliche Gewalt erfordert eine täterzentrierte Rechtsprechung. Ich habe bezüglich Umgangsrecht bereits problematisiert, dass die deutsche Rechtsprechung an Familiengerichten Tätern aufgrund ihres Gewaltverhaltens nicht ausreichend Konsequenzen vermittelt.

Am 25.11.2020 ist auf tagesschau.de ein Artikel erschienen, in dem der Juristinnenbund fordert, dass Richterinnen und Richter hinsichtlich häuslicher Gewalt besser fortgebildet werden.

Der Artikel bei der Tagesschau, in dem erneut die Anwältin Christina Clemm zu Wort kommt, verdeutlicht erneut die gesellschaftlichen Missstände.

Erfahre in diesem Artikel, inwieweit die gesellschaftliche Haltung in Deutschland durch die deutsche Rechtssprechung abgebildet und gleichzeitig befördert wird und auch der Artikel bei der Tagesschau seinen Teil beiträgt.

Überforderung der Fachkräfte bei der Rechtsprechung

Wenn es um Gewalt gegen Frauen geht, sind viele Richter schlicht überfordert, meint der Juristinnenbund. Richterinnen und Richter müssten in diesem Bereich dringend fortgebildet werden.

https://www.tagesschau.de/inland/internationaler-tag-gegen-gewalt-an-frauen-101.html

So heißt es im einleitenden Absatz bei der Tagesschau. Das gilt scheinbar sowohl für männliche als auch für weibliche Richter. Es ist schon befremdlich, dass die Ausbildung von Richterinnen und Richtern das Phänomen Häusliche Gewalt scheinbar immer noch stiefmütterlich behandelt. Denn dieses Phänomen ist bereits seit Jahrzehnten definitiv als keine Randerscheinung bekannt.

Ausblendung der Verantwortung von Tätern

“Da gibt es Richter, die sagen dann ‘irgendwie untenrum’. Was ist denn da passiert? Ja, die können gar nichts aussprechen, die erröten”, sagt Clemm.

https://www.tagesschau.de/inland/internationaler-tag-gegen-gewalt-an-frauen-101.html

Die deutsche Rechtsprechung bildet also mindestens teilweise nicht ab, dass Häusliche Gewalt nicht passiert. Tätern rutscht auch nicht die Hand aus und Täter sehen auch nicht rot. Täter entscheiden sich, zuzuschlagen. Sie allein sind verantwortlich.

Dann würde auch erkannt, dass es keine Rolle für die Bewertung einer Tat spielen kann, ob das Paar vorher eine sexuelle Beziehung hatte.

https://www.tagesschau.de/inland/internationaler-tag-gegen-gewalt-an-frauen-101.html

Tatsächlich wird Häusliche Gewalt, also Gewaltverhalten gegen die Partnerin oder die Kinder, heute anders bewertet. Aufgrund dessen fordert der Juristinnenbund mehr Fortbildungen.

Allerdings gebe es in der Justiz in solchen Fällen immer noch einen Abwehrreflex, sagt Leonie Steinl von der Berliner Humboldt-Universität. “Das ist was, was zwischen diesen Leuten stattfindet, das sollen die mal unter sich klären, das ist nichts für die Strafverfolgung, damit müssen wir uns nicht befassen.”

https://www.tagesschau.de/inland/internationaler-tag-gegen-gewalt-an-frauen-101.html

Häusliche Gewalt geht uns damit nicht alle an, sondern ist Privatsache. Hier bildet sich der gesellschaftliche Umgang mit dem Phänomen Häusliche Gewalt ab. Die Familie ist ein rechtlich geschützter Raum, in den der Staat nur schwer eingreifen kann und darf.

Täter können sich also nach wie vor in den eigenen Wänden sicher sein, obwohl sie ihre Partnerinnen oder Ehefrauen schlagen. Die gravierendste Grenzverletzung führt nicht dazu, dass der Täter vorbehaltlos verantwortlich ist.

Ohnmacht durch Häusliche Gewalt

Da findet etwas statt zwischen diesen Leuten? Nein! Da entscheidet sich ein Täter, die Frau, die er liebt, immer und immer wieder zu bedrohen und zu schlagen. Doch genau diese Tatsache, dass Täter entscheiden, blenden Teile der Geellschaft aus. Denn es ist für Mitmenschen, die weder Täter noch Opfer sind, nicht nachvollziehbar und macht ohnmächtig; also auch Richterinnen und Richter.

Diese Ohnmacht führt dazu, dass wir uns empören und aufregen. Diese Ohnmacht befördert den undifferenzierten öffentlichen Aufschrei. Und diese Ohnmacht hat zur Folge, dass die gesellschaftliche Aufmerksamkeit für die Opfer und die Verantwortung der Täter schnell wieder abebbt bzw. ausgeblendet wird. Diese Ohnmacht führt dazu, dass unsere Gesellschaft mehr oder weniger tatenlos bleibt.

Entschuldigung und Verantwortungsabgabe

Soll ein Täter wegen Mordes verurteilt werden, geht das nur, wenn ihm beispielsweise niedrige Beweggründe nachgewiesen werden. Aber immer wieder hat der Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Strafgericht, entschieden, dass bei einer Tötung wegen einer Trennung keine niedrigen Beweggründe vorliegen.

https://www.tagesschau.de/inland/internationaler-tag-gegen-gewalt-an-frauen-101.html

So können Täter, die ihre Partnerinnen nach deren Trennung umbringen, sicher sein, dass sie nur aufgrund einer Tötung verurteilt werden.

Was für ein Signal an gewaltbereite Partner!

Die Trennung habe den Angeklagten etwas beraubt, was er nicht verlieren will. Für Steinl ist das nicht nachvollziehbar: “Wenn man sich etwas berauben kann, muss man es vorher besessen haben, deshalb diese Besitzkonstruktion. Der Wunsch des Täters kann nicht als ein nachvollziehbarer Grund für eine solche Tat bewertet werden.”

https://www.tagesschau.de/inland/internationaler-tag-gegen-gewalt-an-frauen-101.html

Es passt in die weit verbreitete Auffassung, dass Opfer mindestens eine Mitverantwortung haben, wenn ihre Partner zuschlagen. Den Opfern wird letztendlich die Erlaubnis zur Grenzsetzung durch eine Trennung abgesprochen. Das ist unfassbar.

Am Ende spricht der Artikel dann auch noch über Partnerschaftsgewalt. Dieser Begriff suggeriert, dass das Gewaltverhalten von Tätern etwas mit der Partnerschaft und somit auch mit dem Opfer zu tun hat.

Solange die Öffentlichkeit nicht begreift, dass Gewaltverhalten von Tätern gegen die Partnerin keine besondere Form von Gewaltverhalten ist, werden nachhaltige Veränderungen erschwert.

Häusliche Gewalt und Rechtsprechung – Eigene Erfahrungen?

Die Rechtsprechung in Deutschland begreift Gewaltverhalten im häuslichen Umfeld, also Häusliche Gewalt, und dessen Wirkung auf die Opfer bisher in keiner Weise.

Die Rechtsprechung braucht eine Reform in Richtung täterzentrierte Rechtsprechung. Eine täterzentrierte Rechtsprechung sollte den Fokus auf die eigentliche Tat des Täters richten und ihm unmissverständlich durch angemessene Strafen verdeutlichen, dass die Gesellschaft in Deutschland Häusliche Gewalt nicht toleriert.

Wie sind Deine Eindrücke hinsichtlich des Umgangs mit häuslicher Gewalt durch die deutsche Rechtsprechung?

Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner